Das NAI-Konzept
  Die Idee
Der NAI soll Gradmesser für den ökonomischen Erfolg von Unternehmen sein, die global zur Entwicklung ökologisch und sozial nachhaltiger Wirtschaftsstile beitragen. Der NAI ist so konzipiert, dass durch einen Vergleich mit eingeführten internationalen Aktienindizes die relativen Chancen nachhaltiger Anlagen sichtbar werden.

Das Konzept
Der NAI setzt sich aus Titeln zusammen, die

  • nach Ländern und Branchen gestreut sind
  • zu mindestens 75% Unternehmen mit mehr als 100 Mio Dollar Jahresumsatz gehören
  • bis zu 25% auf Unternehmen entfallen, die die Entwicklung ökologisch innovativer Produkte betreiben aber (noch) keinen Jahresumsatz von 100 Mio Dollar erreichen (Pioniere),
  • als langfristig ertragreich eingeschätzt werden

Der NAI soll langfristige Trends abbilden und mit eingeführten internationalen Aktienindizes vergleichbar sein. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Unternehmen die NAI-Kriterien nachprüfbar erfüllen.

Titel müssen im begründeten Einzelfall aus dem NAI genommen werden, zum Beispiel wenn

  • die ökologischen oder ethisch-sozialen NAI-Kriterien nicht mehr erfüllt werden,
  • der Börsenhandel ausgesetzt wird oder
  • für ertragreichere und ökologisch innovativere Unternehmen Platz geschaffen werden muss.

Die NAI-Kriterien
NAI-Unternehmen können auf vier Weisen zur Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsstile beitragen:

1. Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme leisten, wie z.B.:

  • energieeffiziente, ökologisch verträgliche Wärmeversorgungs-, Antriebs- und Transportsysteme, die sich aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder anderen regenerativen Energiequellen speisen,
  • Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte ohne den Einsatz von Mineraldünger, Pestiziden sowie gentechnologisch veränderter Tier- und Pflanzenarten,
  • Waldbewirtschaftung und Holznutzungen unter Erhalt der Arten- und Altersvielfalt in den Wäldern (FSC-Standard),
  • Errichtung wärmeeffizienter Bauwerke aus ökologisch verträglichen Baumaterialien,
  • Entwickeln und Betreiben ressourceneffizenter Wassertechnik,
  • Dienstleistungen, deren Kerngeschäft Bildung, Aus- und Weiterbildung umfasst,
  • Dienstleistungen zur Bildung, Ausbildung, Informationsaufbereitung und -vermittlung, Beratung, Forschung, Finanzierung oder sonstigen Förderung sozial-ökologisch orientierter Vorhaben oder Verhaltensweisen,
  • Produktion oder Erbringung von Dienstleistungen, die besonders auf Bedürfnisse von Frauen zugeschnitten und damit zur Verbesserung ihrer sozio-ökonomischen Stellung geeignet sind,
  • Produkte oder Dienstleistungen, die zur Armutsbekämpfung sowie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung insbesondere von Entwicklungsländern beitragen,
  • Herstellung und Vertrieb anerkannter Naturheilmittel und -verfahren der Besonderen Therapierichtungen Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Pflanzen- und Naturheilkunde,
  • Erforschung, Entwicklung und Produktion von medizinischen Präparaten und Hilfsmitteln, die geeignet sind, die medizinische Versorgung breiter Bevölkerungsschichten besser und preiswerter zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Präparate, die die Heilungschancen seltener oder für Entwicklungsländer spezifischer Krankheiten verbessern.

2. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung.
Es hat in besonderem Maß

  • die Lebensdauer von Produkten verlängert oder die Nutzungseffizienz verbessert, wie z.B. durch das Anbieten von Dienstleistungen anstelle des Verkaufs von Produkten,
  • die Produktsicherheit bei Konsum bzw. Anwendung verbessert,
  • die Rückbaubarkeit und Recyclingfähigkeit verbessert,
  • gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche Stoffe oder vorzugsweise ungefährliche ersetzt,
  • nicht regenerative Rohstoffe durch regenerative Rohstoffe ersetzt
  • die ständige und nachhaltige Verbesserung seiner Umweltleistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und dieses Ziel nachweislich realisiert.

3. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses.

  • Produkte oder Dienstleistungen werden z.B. auf besonders öko-effiziente und schadstoffarme Weise hergestellt und vermarktet (Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs sowie der Erzeugung von Abfall und Emissionen).
  • Die Unternehmen tragen in besonderem Masse zur Senkung des Rohstoffverbrauchs durch Wiederverwendung und Recycling von Abfällen bei.
  • Das Unternehmen hat die Umweltverträglichkeit von Beschaffung, Produktion und Absatz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und realisiert dieses Ziel nachweislich.
  • Das Unternehmen verfügt über umweltbezogene Leitlininien, deren Umsetzung überprüft und sanktioniert wird. Es hat die ständige und nachhaltige Verbesserung seiner Umweltleistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und realisiert dieses Ziel nachweislich.

4. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses.

  • Das Unternehmen nimmt z.B. in besonderem Masse seine Verantwortung zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wahr.
  • Das Unternehmen sorgt in besonderer Weise für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
  • Das Unternehmen räumt den Mitarbeitenden in besonderer Weise Mitbestimmungsmöglichkeiten ein (z.B. betriebliches Vorschlagswesen).
  • Es bietet Betriebsangehörigen überdurchschnittliche Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. mehr als 50% der Beschäftigten nehmen jährlich an Weiterbildungsmaßnahmen teil)
  • Das Unternehmen zeichnet sich durch flache Lohnhierarchien aus.
  • Alle Mitarbeitenden erhalten über gesetzliche Anforderungen hinausgehende besondere Sozialleistungen.
  • Das Unternehmen zeichnet sich durch die Förderung von Frauen aus.
  • Das Unternehmen zeichnet sich durch die Förderung von ethnischen oder sozialen Minderheiten (z.B. Behinderten) aus.
  • Bei der Herstellung von Gütern. bei der Beschaffung von Vorprodukten und Rohstoffen sowie beim Absatz wird auf die Entwicklungsverträglichkeit geachtet. Das betrifft insbesondere die Zahlung "fairer" Preise an Produzenten, sozialverträgliche Alternativen zu Kinderarbeit, die Zahlung angemessener Löhne, die Reinvestition der Gewinne vor Ort, die Besetzung des Managements mit Personen aus der jeweiligen Region sowie die Vermeidung der Substitution lokaler Produkte.
  • Das Unternehmen hat Sozial- und Entwicklungsverträglichkeit von Beschaffung, Produktion und Absatz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und realisiert dieses Ziel nachweislich.
  • Das Unternehmen verfügt über unternehmensethische Leitlinien, deren Umsetzung überprüft und sanktioniert wird.
  • Das Unternehmen spendet in nicht vernachlässigbarem Umfang für wohltätige Zwecke.

Zur Aufnahme eines Unternehmens in den NAI müssen zwei der vier aufgeführten Gründe gegeben sein.

Die Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden oder im Index verbleiben dürfen Werte von Unternehmen, über die bekannt wird oder bei sorgfältiger Erkundung bekannt sein kann, dass sie:

  • Atomenergie oder Atomtechnologie erzeugen und/oder vermarkten,
  • Rüstungsgüter im engeren Sinne (wie Schusswaffen, Panzer, Minen) herstellen und/oder vermarkten oder mehr als 5% ihres Umsatzes mit auf militärische Nutzungen spezialisiertem technischem Gerät erwirtschaften,
  • Frauen, soziale oder ethnische Minderheiten diskriminieren,
  • in ihren Betrieben gewerkschaftliche Tätigkeit unterbinden und/oder behindern
  • Teile ihrer Produktionsleistung durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit erwirtschaften oder entsprechend produzierte Güter von Zulieferern beziehen,
  • in einem Land tätig sind, in dem eine anerkannte Protestbewegung ausländische Unternehmen dazu auffordert, das Land zu meiden,
  • Versuche an Wirbeltieren vornehmen oder unterstützen, es sei denn, sie sind durch rechtliche Bestimmungen zwingend vorgeschrieben (Umweltschutz, Chemikalienprüfung, Medizin),
  • gentechnologisch veränderte Pflanzen, Tier- oder Bakterienarten freisetzen, entsprechende Agrarprodukte oder Hilfsstoffe für die Lebensmittelproduktion verarbeiten, herstellen oder mit ihnen handeln,
  • ausgesprochen umwelt- oder gesundheitsschädigende Produkte erzeugen oder Produktionsweisen verwenden oder deren Erzeugung besonders fördern wie z.B. Pestizide, fossile Kraft- und Brennstoffe, FCKW,
  • in ihrem Kerngeschäft (> 25% des Umsatzes) für ausgesprochen umwelt- und/oder gesundheitsschädliches Verhalten werben,
  • nicht bereit sind, wesentliche umwelt- und gesundheitsbezogene Kennzahlen der Öffentlichkeit transparent zu machen (Energieeinsatz, Wasserverbrauch, Abfallerzeugung, Emissionen, schadstoffbedingte Unfälle und Erkrankungen, jeweils pro Umsatz oder Produktmenge)
  • wiederholt oder andauernd gegen geltende rechtliche Bestimmungen verstoßen.

Ebenfalls nicht aufgenommen werden dürfen Werte von Unternehmen, die an den vorgenannten Unternehmen eine Kapitalbeteiligung besitzen, oder auf deren Geschäftsführung vorgenannte Unternehmen strukturell einen maßgeblichen Einfluss ausüben (z.B. durch Kapitalbeteiligungen, Kapitalmehrheiten, Sperrminoritäten, Vorstandsbeteiligungen oder Aufsichtsratsmehrheiten). Dies gilt insbesondere bei Mutterunternehmen, die im Kerngeschäft Rüstungsgüter herstellen.

Wie soll die Einhaltung der NAI-Kriterien überprüft werden?
Es wird sicher gestellt,

  • dass vor Aufnahme in den NAI jedes Unternehmen einem standardisierten Prüfungs- und Bewertungsverfahren unterzogen wird, dessen Dokumentation öffentlich zugänglich ist,
  • dass das Bewertungsverfahren jeweils dem Fortgang der Fachdiskussion, der Entwicklung international anerkannter Standards sowie dem Umfang der zugänglichen Information entsprechend weiterentwickelt wird,
  • dass für die Aktualisierung der unternehmensbezogenen Information ein Monitoringsystem etabliert wird,
  • und dass Hinweisen über nicht kriterienkonformes Verhalten der Unternehmen unverzüglich und sorgfältig nachgegangen wird.

Wer prüft die Einhaltung der NAI-Kriterien?
Die SECURVITA Gesellschaft zur Entwicklung alternativer Versicherungskonzepte mbH, die Anbieterin des NAI, überprüft regelmäßig, ob die im NAI vertretenen Unternehmen die NAI-Kriterien einhalten. Sie entscheidet, welche Unternehmen in den NAI aufgenommen oder aus diesem entfernt werden.

Die NAI-Kriterien können nur von der SECURVITA Gesellschaft zur Entwicklung alternativer Versicherungskonzepte mbH geändert werden.

 

Zum Download:
Das NAI-Konzept

 

 
 

 

 

 
     
 

NAI - Der Natur-Aktien-Index