NAI-Kriterien
Der NAI folgt einem strengen Kriterienkatalog, der ökologische, soziale und ethische Aspekte umfasst. Unternehmen werden aufgrund von Positiv- und Ausschlusskriterien bewertet.
Positivkriterien
NAI-Unternehmen können auf vier Weisen (Kriterienbereiche 1. – 4.) zur Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsstile beitragen.
1. Lösung zentraler Menschheitsprobleme
Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme leisten.
Beispiele:
- Energieeffiziente, ökologisch verträgliche Wärmeversorgungs-, Antriebs- und Transportsysteme aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder anderen regenerativen Energiequellen
- Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte ohne Mineraldünger, Pestizide sowie gentechnologisch veränderter Tier- und Pflanzenarten
- Waldbewirtschaftung und Holznutzungen unter Erhalt der Arten- und Altersvielfalt in den Wäldern (FSC-Standard)
- Errichtung wärmeeffizienter Bauwerke aus ökologisch verträglichen Baumaterialien
- Entwickeln und Betreiben ressourceneffizienter Wassertechnik
- Dienstleistungen, deren Kerngeschäft Bildung, Aus- und Weiterbildung umfasst
- Dienstleistungen zur Bildung, Informationsaufbereitung und -vermittlung, Beratung, Forschung, Finanzierung oder sonstigen Förderung sozial-ökologisch orientierter Vorhaben
- Produktion oder Dienstleistungen, die besonders auf Bedürfnisse von Frauen zugeschnitten und damit zur Verbesserung ihrer sozio-ökonomischen Stellung geeignet sind
- Produkte oder Dienstleistungen zur Armutsbekämpfung sowie wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung insbesondere von Entwicklungsländern
- Herstellung und Vertrieb anerkannter Naturheilmittel und -verfahren der besonderen Therapierichtungen
- Erforschung, Entwicklung und Produktion medizinischer Präparate für bessere und preiswertere Versorgung breiter Bevölkerungsschichten
2. Produktgestaltung
Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung.
- Lebensdauer von Produkten verlängert oder Nutzungseffizienz verbessert, z.B. durch Anbieten von Dienstleistungen anstelle des Verkaufs von Produkten
- Produktsicherheit bei Konsum bzw. Anwendung verbessert
- Rückbaubarkeit und Recyclingfähigkeit verbessert
- Gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche oder vorzugsweise ungefährliche ersetzt
- Nicht regenerative Rohstoffe durch regenerative Rohstoffe ersetzt
- Ständige und nachhaltige Verbesserung der Umweltleistungen über gesetzliche Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und dieses Ziel nachweislich realisiert
3. Technische Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses
Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses.
- Produkte oder Dienstleistungen werden auf besonders öko-effiziente und schadstoffarme Weise hergestellt und vermarktet (Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs sowie der Erzeugung von Abfall und Emissionen)
- Besonderer Beitrag zur Senkung des Rohstoffverbrauchs durch Wiederverwendung und Recycling von Abfällen
- Umweltverträglichkeit von Beschaffung, Produktion und Absatz über gesetzliche Anforderungen hinaus in der Unternehmenspolitik verankert und dieses Ziel nachweislich realisiert
- Umweltbezogene Leitlinien, deren Umsetzung überprüft und sanktioniert wird
- Ständige und nachhaltige Verbesserung der Umweltleistungen über gesetzliche Anforderungen hinaus nachweislich realisiert
4. Soziale Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses
Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses.
- Besondere Verantwortung zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
- Besondere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Besondere Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mitarbeitende (z.B. betriebliches Vorschlagswesen)
- Überdurchschnittliche Weiterbildungsmöglichkeiten (mehr als 50% der Beschäftigten nehmen jährlich an Weiterbildungsmaßnahmen teil)
- Flache Lohnhierarchien
- Besondere Sozialleistungen über gesetzliche Anforderungen hinaus
- Förderung von Frauen
- Förderung von ethnischen oder sozialen Minderheiten (z.B. Behinderten)
- Entwicklungsverträglichkeit bei Herstellung, Beschaffung und Absatz (faire Preise, sozialverträgliche Alternativen zu Kinderarbeit, angemessene Löhne, Reinvestition vor Ort)
- Sozial- und Entwicklungsverträglichkeit in der Unternehmenspolitik verankert
- Unternehmensethische Leitlinien, deren Umsetzung überprüft und sanktioniert wird
- Spenden für wohltätige Zwecke in nicht vernachlässigbarem Umfang
Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden oder im Index verbleiben dürfen Werte von Unternehmen, über die bekannt wird oder bei sorgfältiger Erkundung bekannt sein kann, dass sie:
Atomenergie
Erzeugung und/oder Vermarktung von Atomenergie oder Atomtechnologie.
Rüstung
Herstellung und/oder Vermarktung von Rüstungsgütern im engeren Sinne (wie Schusswaffen, Panzer, Minen einschließlich Antipersonenminen, chemische und biologische Waffen, Streumunition) oder Erwirtschaftung von mehr als 5% des Umsatzes mit auf militärische Nutzungen spezialisiertem technischem Gerät.
Diskriminierung
Diskriminierung von Frauen, sozialen oder ethnischen Minderheiten.
Gewerkschaftsbehinderung
Unterbindung und/oder Behinderung von gewerkschaftlicher Tätigkeit im Betrieb.
Kinderarbeit & Zwangsarbeit
Erwirtschaftung von Teilen der Produktionsleistung durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit oder Bezug entsprechend produzierter Güter von Zulieferern.
Boykott-Länder
Tätigkeit in einem Land, in dem eine anerkannte Protestbewegung ausländische Unternehmen dazu auffordert, das Land zu meiden.
Tierversuche
Vornahme oder Unterstützung von Versuchen an Wirbeltieren, es sei denn, sie sind durch rechtliche Bestimmungen zwingend vorgeschrieben (Umweltschutz, Chemikalienprüfung, Medizin).
Gentechnik
Freisetzung von gentechnologisch veränderten Pflanzen, Tier- oder Bakterienarten, Verarbeitung, Herstellung oder Handel mit entsprechenden Agrarprodukten oder Hilfsstoffen für die Lebensmittelproduktion.
Umwelt-/gesundheitsschädigende Produkte
Erzeugung ausgesprochen umwelt- oder gesundheitsschädigender Produkte, Verwendung derartiger Produktionsweisen oder Förderung derartiger Erzeugung, wie z.B. Pestizide, fossile Kraft- und Brennstoffe (wie Kohle, Öl und Gas, inkl. der Stromerzeugung aus fossilen Kraft- und Brennstoffen und/oder mit einer THG-Emissionsintensität von mehr als 100 g CO2e/kWh), FCKW, Tabak (Produktion und Anbau).
Schädliche Werbung
Im Kerngeschäft (> 25% des Umsatzes) Werbung für ausgesprochen umwelt- und/oder gesundheitsschädliches Verhalten.
Fehlende Transparenz
Keine Bereitschaft, wesentliche umwelt- und gesundheitsbezogene Kennzahlen der Öffentlichkeit transparent zu machen (Energieeinsatz, Wasserverbrauch, Abfallerzeugung, Emissionen, schadstoffbedingte Unfälle und Erkrankungen, jeweils pro Umsatz oder Produktmenge).
Rechtsverstöße
Wiederholter oder andauernder Verstoß gegen geltende rechtliche Bestimmungen.
OECD-/UN-Leitprinzipien
Auf andere Weise nicht im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln oder den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte stehend.
Problematische Beteiligungen
An einem die Negativ-Kriterien erfüllenden Unternehmen eine Kapitalbeteiligung besitzen, oder auf dessen Geschäftsführung vorgenannte Unternehmen strukturell einen maßgeblichen Einfluss ausüben (z.B. durch Kapitalbeteiligungen, Kapitalmehrheiten, Sperrminoritäten, Vorstandsbeteiligungen oder Aufsichtsratsmehrheiten). Dies gilt insbesondere bei Mutterunternehmen, die im Kerngeschäft Rüstungsgüter herstellen.
Überprüfung der NAI-Kriterien
Wie wird die Einhaltung der NAI-Kriterien überprüft?
Der von SECURVITA gebildete NAI-Ausschuss überprüft regelmäßig, ob die im NAI vertretenen Unternehmen die NAI-Kriterien einhalten. Er entscheidet, welche Unternehmen in den NAI aufgenommen oder aus diesem entfernt werden.
Vor Aufnahme in den NAI wird jedes Unternehmen einem standardisierten Prüfungs- und Bewertungsverfahren unterzogen, dessen Dokumentation öffentlich zugänglich ist.
Das Bewertungsverfahren wird jeweils dem Fortgang der Fachdiskussion, der Entwicklung international anerkannter Standards sowie dem Umfang der zugänglichen Information entsprechend weiterentwickelt.
Für die Aktualisierung der unternehmensbezogenen Information wird ein Monitoringsystem etabliert.
Hinweisen über nicht kriterienkonformes Verhalten der Unternehmen wird unverzüglich und sorgfältig nachgegangen.
Administrator des NAI ist die Solactive AG. Die Solactive AG ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert und wird von dieser beaufsichtigt.
Der Administrator des NAI ist in das Register nach Artikel 36 der Referenzwerte-Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen.
ESG-Faktoren
Die NAI-Index-Methodik berücksichtigt systematisch Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG).
Umwelt (E)
Ökologische Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Geschäftstätigkeit
- Klimaschutz
Vermeidung fossiler Brennstoffe, Förderung erneuerbarer Energien, GHG-Intensität unter 100g CO2e/kWh
- Ressourceneffizienz
Minimierung von Energie- und Rohstoffverbrauch, Einsatz regenerativer Rohstoffe
- Emissionen & Abfall
Reduktion von Schadstoffen, Recycling, Vermeidung umweltschädlicher Produktionsmethoden
- Umweltmanagement
Transparente Kennzahlen zu Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Abfall und Emissionen
- Produktgestaltung
Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Ersatz gefährlicher Stoffe
Soziales (S)
Soziale Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, Lieferanten und Gesellschaft
- Arbeitnehmerrechte
Faire Löhne, Mitbestimmung, Gewerkschaftsfreiheit, keine Behinderung gewerkschaftlicher Tätigkeit
- Gesundheit & Sicherheit
Sicherheit am Arbeitsplatz, Gesundheitsschutz, Vermeidung von Arbeitsunfällen
- Menschenrechte
Keine Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit, auch nicht bei Zulieferern
- Vielfalt & Inklusion
Keine Diskriminierung von Frauen, ethnischen oder sozialen Minderheiten
- Lieferkette
Faire Preise, entwicklungsverträgliche Beschaffung, ethische Zuliefererstandards
Governance (G)
Verantwortungsvolle Unternehmensführung und ethisches Geschäftsgebaren
- Transparenz
Offenlegung von Umwelt- und Sozialkennzahlen, öffentlich zugängliche Dokumentation
- Unternehmensethik
Keine Beteiligung an Rüstung, Atomenergie oder anderen ausgeschlossenen Geschäftsfeldern
- Compliance
Keine wiederholten Rechtsverstöße, Einhaltung aller geltenden Bestimmungen
- Stakeholder-Dialog
Offenheit gegenüber Kritik, konstruktiver Austausch mit Interessengruppen
- Beteiligungsstruktur
Keine maßgeblichen Beteiligungen an oder durch ausgeschlossene Unternehmen
Daten & Standards
Qualitätssicherung und Datenquellen für die ESG-Bewertung
- Datenquelle
ESG-Daten werden extern von SECURVITA bezogen und durch den Index-Administrator geprüft
- Datenqualität
Etablierte Prozesse gemäß anerkannter Marktstandards zur dauerhaften Qualität und Zuverlässigkeit
- Referenzstandards
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- Regulierung
Gemäß EU-Benchmark-Verordnung 2016/1011 und Delegierter Verordnung 2020/1817
